Endlich mal wieder gesunder Menschenverstand …

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sagt:

Dem Betreiber eines Meinungsforums obliegen keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind. Die Verpflichtung des Forumsbetreibers, Beiträge rechtsverletzender Art unverzüglich zu löschen, entsteht erst mit der Kenntnisnahme von diesen Äußerungen. Die Beweislast für die Erfüllung einer einmal entstandenen Löschpflicht trägt der Forenbetreiber.

Das ist endlich mal wieder ein Lichtblick in der teilweise recht kranken Rechtsprechung in den letzten Jahren. Scheint als stelle sich der Rechtsapparat von Deutschland so langsam auf die Bedingungen des Internet ein und begreift seine Eigenheiten.

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