Angewandter Aberglaube

Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde ein 62-jähriger Heilpraktiker aus dem Ostallgäu zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Kaufbeurer Schöffengericht hielt es für erwiesen, dass der Mann im Mai 2008 einem Urlauber-Ehepaar aus dem Raum Trier zum abrupten Absetzen der Epilepsie-Medikamente seines behinderten Sohnes (28) geraten hatte.

via Heilpraktische Lebensgefahr « Brights – Die Natur des Zweifels.

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